Jede wesentliche Änderung bedarf einer erneuten Genehmigung. Nicht genehmigte Austausche können den ursprünglichen Garantieumfang beeinträchtigen oder aufheben.
*Ohne Materialprüfung ist eine Garantie nur eine Aussage – keine Verpflichtung.
Unsere Garantie basiert auf geprüften Materialien, zugelassenen Lieferanten und dokumentierten Standards – jede Komponente ist gemäß ihrer genauen Spezifikation und getesteten Leistung abgedeckt.
Unsere Garantien basieren auf geprüften Materialien, genehmigten Spezifikationen und dokumentierter Ausführung – nicht auf Annahmen oder allgemeinen Deckungszusagen.
Alle Aluminiumsysteme, Glaswaren, Beschläge und Dichtstoffe werden vor Produktionsbeginn geprüft und freigegeben.
Zugelassene Marken, Lieferanten und Prüfstandards sind für jedes Projekt festgelegt und können nicht ersetzt werden.
Der Deckungsgrad entspricht exakt den vor Ort verwendeten Materialien und Systemen.
*Während branchenübliche Garantien in der Regel fünf Jahre umfassen, erstrecken sich unsere Projektgarantien auf bis zu 10–15 Jahre.
Bevor eine Garantie erteilt wird, wird jedes Projekt durch eine formale Materialeinreichung unterstützt, die Umfang, Standards und Verantwortlichkeiten definiert.
Nein. Die Gewährleistungsdeckung gilt nur, wenn Materialien und Spezifikationen in einem formellen Zulassungsverfahren genehmigt wurden.
Ja. Die Garantiebedingungen können je nach Projektumfang, Materialien und Umgebungsbedingungen erweitert oder individuell angepasst werden.
Jede wesentliche Änderung bedarf einer erneuten Genehmigung. Nicht genehmigte Austausche können den ursprünglichen Garantieumfang beeinträchtigen oder aufheben.
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